Unsere 4 privaten Drohnen Haftpflicht Versicherungen
Wir sind per Gesetz verpflichtet, Ihnen mitzuteilen, dass wir als Versicherungsmakler agieren.
Sämtliche Erstinformationen finden Sie hier oder können im Downloadbereich als PDF heruntergeladen werden.
Wir möchten Ihnen auch eine produktorientierte Beratung anbieten und bieten Ihnen hierzu die folgenden Optionen an:
Sollten Sie vor oder während des Buchungsprozesses Fragen haben, kontaktieren Sie uns bitte.
ab 77,11 €
ab 67,95 €
ab 49,99 €
Privathaftpflichtversicherung
ab 29,75 €
EUR 49,99
EUR 88,99
EUR 178,99
Der vD-Tarif stellt eine Zusammenfassung unserer jahrelangen Erfahrung dar und ist als ein preiswerter Haustarif konzipiert, der speziell auf die Bedürfnisse von Drohnenpiloten zugeschnitten ist. Er bietet eine hohe Flexibilität, die Möglichkeit, mehrere Drohnen zu versichern, Spezialkonzepte sowie eine umfassende Betreuung durch unser Team.
Bei der Entscheidung für den vD-Tarif erhalten Sie umgehend Ihre internationale Versicherungsbestätigung per E-Mail zugesandt, was Ihnen ermöglicht, ohne Verzögerung mit dem Fliegen zu beginnen. Zudem umfasst der vD-Tarif eine breite Palette an Optionen und Ergänzungen, die es Ihnen erlauben, Ihre Drohnenhaftpflichtversicherung genau auf Ihre spezifischen Anforderungen abzustimmen.
Die Auswahl umfasst die Tarife Start, Optimal und Pro, die sich durch die Höhe der Deckungssummen unterscheiden und für Ihre Drohne maßgeschneidert sind. Mit der Wahl eines höheren Tarifs erhöht sich entsprechend die Zahl der versicherten Drohnen. Ein wesentliches Merkmal ist die offene Pilotenklausel, die in allen Tarifen enthalten ist. Die Flexibilität des vD-Tarifs ermöglicht es uns, schnell und effizient auf Ihre Bedürfnisse zu reagieren. Falls notwendig, können zusätzliche Piloten oft innerhalb von 48 Stunden mitversichert werden, mit anschließender direkter Zusendung der aktualisierten Versicherungspolice per E-Mail. Dies gewährleistet kürzestmögliche Wege und maximale Anpassungsfähigkeit, die für Ihr Gewerbe entscheidend sind.
Jeder der vD-Tarife bietet die Möglichkeit, individuell auf die speziellen Anforderungen Ihres Unternehmens eingehen zu können. Dies beinhaltet die einfache Wahl von Zusatzoptionen bei Vertragsabschluss oder die spätere Ergänzung zu einem bestehenden Vertrag. Auch ein Upgrade von einem kleineren zu einem umfangreicheren Tarif ist jederzeit durchführbar.
Mit dem vD-Tarif bieten wir Ihnen all unserer Erfahrungswerte der letzten Jahre in einem günstigen und perfekt für Drohnenpiloten abgestimmten Haustarif an. Dieser zeichnet sich aus durch viel Flexibilität, mehrere Drohnen, Spezialkonzepte und die Betreuung durch unsere Mitarbeiter.
Im Folgenden finden Sie eine Zusammenfassung der Kernleistungen unserer vD-Tarife:
- Deckungssummen variieren zwischen 3 Millionen, 5 Millionen und bis zu 10 Millionen EUR.
- Der Versicherungsschutz gilt weltweit, mit Ausnahme der USA und Kanadas.
- Es besteht keine Eigenbeteiligung im Schadensfall.
- Möglichkeit zur Upgrade der Versicherung.
- Haftpflichtversicherung deckt private Drohnenflüge ab.
- Teilnahme an Wettbewerben ist mitversichert.
- Erlaubnis für autonomen Flugbetrieb, sofern eine direkte Eingriffsmöglichkeit besteht.
- Steuerung der Drohne über Smartphone oder Tablet ist möglich.
- FPV (First-Person-View) Flüge sind versichert, vorausgesetzt ein Spotter mit direktem Sichtkontakt ist vorhanden.
- Die Kündigungsfrist beträgt drei Monate.
- Die Versicherung gilt für Drohnen mit einem Abfluggewicht von bis zu 25 kg.
Wie mit allen unsere Tarifen, bieten wir mit unserem Rahmenvertrag zur Privathaftpflichtversicherung eine auf Herz und Nieren geprüfte Versicherung für Ihre Drohne an. Es handelt sich dabei um eine Kombination aus einer Privathaftpflichtversicherung mit dem „Einschluss“ für Drohnen. Im Gegensatz zu vielen anderen Privathaftpflichtversicherungen auf dem Markt ist ihre Drohne mit unserer Privathaftpflicht eindeutig nach den Vorgaben des Luftverkehrsgesetzes versichert.
Die wichtigsten Leistungen unserer Privaten Drohnenversicherung im Kurzüberblick:
Bei einer privaten Nutzung einer Drohne / Kopter handelt es sich um eine reine Nutzung zu Sport- und Freizeitzwecken, welche bereits durch eine Privat Haftpflichtversicherung abgedeckt sein kann. Reine Sport und Freizeitzwecke können auch außerhalb von Modellflugplätzen vorliegen, werden aber oftmals mit der Nutzung auf Modellflugplätzen in Verbindung gebracht. Alle Flüge und Anwendungen, die über die rein private Nutzung zu Sport- und Freizeitzwecken hinausgehen, müssen als gewerbliche Nutzung angesehen werden.
Die Luftverkehrsordnung spricht bei einer Drohne / Kopter, welche nur für Sport- und Freizeitzwecke genutzt wird von einem "Flugmodell". Sobald eine gewerbliche Nutzung vorliegt, wird aus der Drohne ein UAS (Unmanned Aircraft System). Ein UAS gilt laut Gesetz als Luftfahrzeug und benötigt ganz automatisch per Gesetz eine entsprechende Versicherung. In diesem Fall eben eine gewerbliche Drohnenversicherung.
Sie erhalten durch den Abschluss von Kopterschutz einen Versicherungsnachweis nach § 106 LuftVZO. Dieser ist beim Fliegen immer mit sich zu führen. Achtung: Formal wird bei Zuwiderhandlung eine Ordnungswidrigkeit begangen und es drohen Bußgelder. Bitte beachten Sie, dass der Abschluss einer Versicherung erst ab dem 18. Lebensjahr möglich ist.
Die Bestimmungen zur Aufstiegserlaubnis sind im § 20 (1) 7 Luftverkehrsordnung (LuftVO) geregelt.
Für diese Drohnen ist eine Aufstiegserlaubnis bei der zuständigen Behörde einzuholen.
Analog Luftverkehrsgesetz (LuftVG) gilt auch für den nicht öffentlichen Luftraum inkl. Indoor:
Wir können bestätigen, dass das Operieren von Drohnen im kontrollierten Lufttraum ohne besondere Freigabe durch die DFS möglich ist, sofern alle gesetzlichen Bestimmungen und Verordnungen eingehalten werden. Sofern also alle von der DFS aufgelisteten Tatbestände für eine generelle Erteilung der Flugerlaubnis in den 16 Kontrollzentren der DFS vorliegen (vgl. NFL 1-1023-17) – besteht im Rahmen der Police Versicherungsschutz. Generell gilt, dass stets alle behördlichen Bedingungen, Auflagen und Gesetze einzuhalten sind. Die Verantwortung sich hierüber entsprechend zu informieren, liegt stets beim Versicherungsnehmer!
Der Form halber weisen wir noch darauf hin, dass die vorangegangene Erklärung den Versicherungsnehmer jedoch nicht von einer generellen Aufstiegsgenehmigung – welche von den jeweiligen Landesregierungen ausgestellt werden – entbindet, da sich die Sonderregelung der DFS (vgl. NFL 1-1023-17) ausschließlich auf die DFS-Kontrollzenten – sprich alle Verkehrsflughäfen in Deutschland – bezieht.
Wer eine Drohne fliegen möchte, der muss eine entsprechende Haftpflicht Versicherung abschließen, egal er die Drohne für private oder für gewerbliche Zwecke nutzen möchte. Wenn die Drohne lediglich für private Zwecke genutzt wird, kann es sein, dass der eigene Hausratversicherer diese mit abdeckt. Gesprochen wird auch von einer sog. Privathaftpflichtversicherung mit Drohneneinschluss. Sie können diese bei uns hier abschließen. .
Die rein private Nutzung von Drohnen ist in manchmal in der Privathaftpflichtversicherung mitversichert. Private Haftpflichtversicherer bieten jedoch keinen Schutz für die gewerbliche Nutzung der Drohne. Hier ist eine gesonderte Haftpflichtversicherung für die Drohne nötig. Sie bekommen bei uns eine günstige Private Haftpflichtversicherung mit Drohnen Einschluss. In keinem Fall können Sie aber eine gewerbliche Nutzung Ihrer Drohne mittels einer privaten Haftpflichtversicherung abdecken. Daher ist der Abschluss einer gewerblichen Drohnen Haftpflichtversicherung oft unumgänglich.
In Deutschland ist die Nutzung einer Drohne gewerblich, wenn sie zu kommerziellen Zwecken eingesetzt wird. Dazu gehören unter anderem die Erstellung von Luftbildern oder die Nutzung der Drohne für Messungen oder Agrarflüge. Auch die Verwendung der Drohne zur Überwachung von Brückenschäden oder zur Überwachung von Gebäuden oder anderen Objekten ist gewerblich. Auch z.B. der Einsatz einer Drohne zum Erstellen von Hochzeitsfotos ist gewerblich. Eine auf eine solche Art genutzte Drohne muss immer gewerblich versichert werden.
Die offene Pilotenklausel bedeutet in erster Linie maximale Flexibilität.
Versichert wird die gesetzliche Haftpflicht des Halters der Drohne. Der Halter ist zum Beispiel Ihre Firma oder Ihr Verein, bzw. Sie selbst. Der Halter haftet für jeden, von ihm bestimmten, Drohnen Piloten. Es sind also nicht die Piloten selbst versichert, sondern nur der Halter bzw. dessen Drohne. Sollte jetzt ein Pilot mit einer der Drohnen des Halters einen Schaden versuchen, so würde der Halter in Haftung genommen. Nicht schlimm, denn mit unseren Tarifen ist ja auch der Halter der Drohnen versichert.
Trotzdem können zur Sicherheit im Umgang mit Kontrollen durch Polizei oder Ordnungsamt alle Drohnen Piloten namentlich in die Police eingetragen werden, zusätzliche Piloten lassen sich kurzfristig ergänzen – beitragsfrei, jederzeit - auch wenn dies für einen Auftrag notwendig sein sollte. Auch Indoor Flüge müssen versichert sein und eine entsprechende Police nachweisen können.
Die private Drohnen Nutzung durch verschiedene Drohnen Piloten ist natürlich mitversichert, der Halter muss dem jeweiligen Drohnen Piloten aber eine Erlaubnis zum Nutzen der Drohne geben.
Sie haben bei uns nicht nur die Wahl zwischen 4 Drohnen Haftpflicht Anbietern, sondern können auch entscheiden, ob Sie die Versicherung nur für Europa, oder mit weltweiter Deckung (exklusive USA & Kanada Territorien) abschließen wollen.
Ein Einschluss für USA oder Kanada Territorien ist nur auf Anfrage möglich.
Es ist ratsam, erstmal eine Abdeckung für Europa zu wählen. Sollte sich kurzfristig der Bedarf für eine weltweite Absicherung für Ihre Drohnen ergeben, so lassen sich die meisten Policen kurzfristig erweitern. Sollten Sie sich für unseren vD-Tarif entscheiden, so ist eine weltweite Deckung bereits inklusive.
Der Abschluss unserer Drohnen Haftpflicht ist jederzeit und kurzfristig möglich. Wenn es ganz schnell gehen muss, erhalten Sie bei Abschluss der Drohnenhaftpflichtversicherung im vD-Tarif oder im Tarif der der HDI die Unterlagen innerhalb weniger Minuten.
Unsere privaten Drohnen Versicherungs-Angebote beinhalten Halterhaftpflicht und die Gefährdungshaftung. Damit entsprechen die Versicherungen zu 100% den Vorgaben der EU Drohnenverordnung und das alles ohne Selbstbeteiligung.