Unsere 4 privaten Drohnen Haftpflicht Versicherungen
Wir sind per Gesetz verpflichtet, Ihnen mitzuteilen, dass wir als Versicherungsmakler agieren.
Sämtliche Erstinformationen finden Sie hier oder können im Downloadbereich als PDF heruntergeladen werden.
Ebenfalls möchten wir Sie gerne produktorientiert beraten, hierfür stellen wir Ihnen folgende Möglichkeiten zur Verfügung:
Sollten Sie vor oder während des Buchungsprozesses Fragen haben, kontaktieren Sie uns bitte.
ab 77,11 €
ab 67,95 €
ab 49,99 €
ab 29,75
€
EUR 49,99
EUR 88,99
EUR 178,99
Mit dem vD-Tarif bieten wir Ihnen all unserer Erfahrungswerte der letzten Jahre in einem günstigen und perfekt für Drohnenpiloten abgestimmten Haustarif an. Dieser zeichnet sich aus durch viel Flexibilität, mehrere Drohnen, Spezialkonzepte und die Betreuung durch unsere Mitarbeiter.
Bei Wahl eines vD-Tarif schicken wir Ihnen
Ihre internationale Versicherungsbestätigung sofort per
Email zu, so dass sie sofort losfliegen können. Überdies
bietet wir Ihnen im vD-Tarif eine Vielzahl von Wahl- und
Ergänzungsmöglichkeiten, damit Sie Ihre Drohnen
Haftpflicht auf die konkreten Bedürfnisse maßschneidern können.
Mit den Tarifen Start, Optimal und Pro gibt es drei
verschiedene Haftpflicht Versicherungen für Ihre Drohne
mit jeweils unterschiedlich hohen Deckungssummen.
Analog zur Deckungssumme steigert sich bei Wahl eines
höheren Tarifs auch die Anzahl versicherter Fluggeräte.
Überall ist eine offene Pilotenklausel enthalten.
Bei der Wahl eines vD-Tarifs, können wir sehr spontan
auf Ihre Bedürfnisse eingehen. Sollten Sie einen weiteren
Piloten kurzfristig mitversichern wollen, so können wir dies
meist innerhalb von 48 Stunden veranlassen. Die
aktualisierte Versicherungspolice gibt es dann direkt per
Email. Wir können Ihnen bei Wahl unseres vD-Tarifs
also kürzeste Wege und maximale Flexibilität garantieren
– unerlässlich für Ihr Gewerbe!
Jeder der drei vD-Tarife lässt sich ganz nach Bedarf auf
die individuellen Bedürfnisse Ihres
Unternehmens anpassen. So können Sie einfach beim
Abschluss oder nachträglich zu einem bestehenden Vertrag
einen entsprechenden Zusatz-Baustein auswählen, bzw.
dazu buchen. Ein Upgrade von einem kleineren auf einen größeren
Tarif ist jederzeit möglich!
Die wichtigsten Leistungen unserer vD-Tarife
im Kurzüberblick:
Wie mit allen unsere Tarifen, bieten wir mit unserem Rahmenvertrag zur Privathaftpflichtversicherung eine auf Herz und Nieren geprüfte Versicherung für Ihre Drohne an. Es handelt sich dabei um eine Kombination aus einer Privathaftpflichtversicherung mit dem „Einschluss“ für Drohnen.
Im Gegensatz zu vielen anderen Privathaftpflichtversicherungen auf dem Markt ist ihre Drohne mit unserer Privathaftpflicht eindeutig nach den Vorgaben des Luftverkehrsgesetzes versichert.
Die wichtigsten Leistungen unserer Privaten Drohnenversicherung
im Kurzüberblick:
Bei einer privaten Nutzung einer Drohne / Kopter handelt es
sich um eine reine Nutzung zu Sport- und Freizeitzwecken, welche bereits durch eine Privat Haftpflichtversicherung abgedeckt sein kann.
Reine Sport und Freizeitzwecke können auch außerhalb
von Modellflugplätzen vorliegen, werden aber oftmals mit
der Nutzung auf Modellflugplätzen in Verbindung gebracht.
Alle Flüge und Anwendungen, die über die rein private Nutzung zu
Sport- und Freizeitzwecken hinausgehen, müssen als
gewerbliche Nutzung angesehen werden.
Die Luftverkehrsordnung spricht bei einer Drohne / Kopter,
welche nur für Sport- und Freizeitzwecke genutzt wird von
einem "Flugmodell". Sobald eine gewerbliche Nutzung
vorliegt, wird aus der Drohne ein UAS (Unmanned Aircraft
System). Ein UAS gilt laut Gesetz als Luftfahrzeug und
benötigt ganz automatisch per Gesetz eine entsprechende
Versicherung. In diesem Fall eben eine gewerbliche
Drohnenversicherung.
Sie erhalten durch den Abschluss von Kopterschutz einen Versicherungsnachweis nach § 106 LuftVZO. Dieser ist beim Fliegen immer mit sich zu führen.
Achtung: Formal wird bei Zuwiderhandlung eine Ordnungswidrigkeit begangen und es drohen Bußgelder.
Bitte beachten Sie, dass der Abschluss einer Versicherung erst ab dem 18. Lebensjahr möglich ist.
Die Bestimmungen zur Aufstiegserlaubnis sind im § 20 (1) 7 Luftverkehrsordnung (LuftVO) geregelt.
Für diese Drohnen ist eine Aufstiegserlaubnis bei der zuständigen Behörde einzuholen.
Analog Luftverkehrsgesetz (LuftVG) gilt auch für den nicht öffentlichen Luftraum inkl. Indoor:
Wir können bestätigen, dass das Operieren von Drohnen im kontrollierten Lufttraum ohne besondere Freigabe durch die DFS möglich ist,
sofern alle gesetzlichen Bestimmungen und Verordnungen eingehalten werden. Sofern also alle von der DFS aufgelisteten Tatbestände
für eine generelle Erteilung der Flugerlaubnis in den 16 Kontrollzentren der DFS vorliegen (vgl. NFL 1-1023-17) – besteht im Rahmen der Police Versicherungsschutz.
Generell gilt, dass stets alle behördlichen Bedingungen, Auflagen und Gesetze einzuhalten sind.
Die Verantwortung sich hierüber entsprechend zu informieren, liegt stets beim Versicherungsnehmer!
Der Form halber weisen wir noch darauf hin, dass die vorangegangene Erklärung den Versicherungsnehmer
jedoch nicht von einer generellen Aufstiegsgenehmigung – welche von den jeweiligen Landesregierungen
ausgestellt werden – entbindet, da sich die Sonderregelung der DFS (vgl. NFL 1-1023-17) ausschließlich
auf die DFS-Kontrollzenten – sprich alle Verkehrsflughäfen in Deutschland – bezieht.
Wer eine Drohne fliegen möchte, der muss eine entsprechende Haftpflicht Versicherung abschließen, egal er die Drohne für private oder für gewerbliche Zwecke nutzen möchte. Wenn die Drohne lediglich für private Zwecke genutzt wird, kann es sein, dass der eigene Hausratversicherer diese mit abdeckt. Gesprochen wird auch von einer sog.
Privathaftpflichtversicherung mit Drohneneinschluss. Sie können diese bei uns hier abschließen. .
Die rein private Nutzung von Drohnen ist in manchmal in der Privathaftpflichtversicherung mitversichert. Private Haftpflichtversicherer bieten jedoch keinen Schutz für die gewerbliche Nutzung der Drohne. Hier ist eine gesonderte Haftpflichtversicherung für die Drohne nötig. Sie bekommen bei uns eine günstige Private Haftpflichtversicherung mit Drohnen Einschluss. In keinem Fall können Sie aber eine gewerbliche Nutzung Ihrer Drohne mittels einer privaten Haftpflichtversicherung
abdecken. Daher ist der Abschluss einer gewerblichen Drohnen Haftpflichtversicherung oft unumgänglich.
In Deutschland ist die Nutzung einer Drohne gewerblich, wenn sie zu kommerziellen Zwecken eingesetzt wird. Dazu gehören unter anderem die Erstellung von Luftbildern oder die Nutzung der Drohne für Messungen oder Agrarflüge. Auch die Verwendung der Drohne zur Überwachung von Brückenschäden oder zur Überwachung von Gebäuden oder anderen Objekten ist gewerblich. Auch z.B. der Einsatz einer Drohne zum Erstellen von Hochzeitsfotos ist gewerblich. Eine auf eine solche Art genutzte Drohne muss immer gewerblich versichert werden.
Die offene Pilotenklausel bedeutet in erster Linie maximale Flexibilität.
Versichert wird die gesetzliche Haftpflicht des Halters der
Drohne. Der Halter ist zum Beispiel Ihre Firma oder Ihr
Verein, bzw. Sie selbst. Der Halter haftet für jeden, von ihm bestimmten,
Drohnen Piloten. Es sind also nicht die Piloten selbst versichert,
sondern nur der Halter bzw. dessen Drohne. Sollte jetzt ein
Pilot mit einer der Drohnen des Halters einen Schaden
versuchen, so würde der Halter in Haftung genommen.
Nicht schlimm, denn mit unseren Tarifen ist ja auch der
Halter der Drohnen versichert.
Trotzdem können zur Sicherheit im Umgang mit Kontrollen
durch Polizei oder Ordnungsamt alle Drohnen Piloten namentlich in
die Police eingetragen werden, zusätzliche Piloten lassen
sich kurzfristig ergänzen – beitragsfrei, jederzeit - auch
wenn dies für einen Auftrag notwendig sein sollte.
Auch Indoor Flüge müssen versichert sein und eine
entsprechende Police nachweisen können.
Die private Drohnen Nutzung durch verschiedene Drohnen Piloten
ist natürlich mitversichert, der Halter muss dem jeweiligen
Drohnen Piloten aber eine Erlaubnis zum Nutzen der Drohne geben.
Sie haben bei uns nicht nur die Wahl zwischen 4 Drohnen
Haftpflicht Anbietern, sondern können auch entscheiden, ob Sie
die Versicherung nur für Europa, oder mit weltweiter
Deckung (exklusive USA & Kanada Territorien) abschließen
wollen.
Ein Einschluss für USA oder Kanada Territorien ist nur auf
Anfrage möglich.
Es ist ratsam, erstmal eine
Abdeckung für Europa zu wählen. Sollte sich kurzfristig
der Bedarf für eine weltweite Absicherung für Ihre Drohnen
ergeben, so lassen sich die meisten Policen kurzfristig
erweitern. Sollten Sie sich für unseren vD-Tarif entscheiden, so ist eine weltweite Deckung bereits inklusive.
Der Abschluss unserer Drohnen Haftpflicht ist jederzeit und
kurzfristig möglich. Wenn es ganz schnell gehen muss,
erhalten Sie bei Abschluss der
Drohnenhaftpflichtversicherung im vD-Tarif oder im Tarif der der HDI die
Unterlagen innerhalb weniger Minuten.
Unsere privaten Drohnen Versicherungs-Angebote beinhalten Halterhaftpflicht und die Gefährdungshaftung. Damit
entsprechen die Versicherungen zu 100% den Vorgaben der
EU Drohnenverordnung und das alles ohne
Selbstbeteiligung.