Private Drohnen Kaskoversicherung (Degenia)

Wir bitten um Ihr Verständnis dafür, dass wir aktuell lediglich Versicherungsnehmer akzeptieren können, deren Wohnsitz sich in Deutschland befindet.

Basis

EUR 119,00

  • Gültig in Bundesrepublik Deutschland, EU-Staaten, Schweiz und Norwegen
  • Drohne ist versichert
  • Fernsteuerung ist versichert
  • Fest eingebaute Kamera ist versichert
  • abnehmbare Kamera, Smartphone, Tablet Ladegeräte und Ersatzakkus sind nicht versichert
  • Transportschäden sind nicht versichert
  • Diebstahl aus Kraftfahrzeugen ist nicht versichert

Premium

EUR 178,50

  • Weltweit gültig
  • Drohne ist versichert
  • Fernsteuerung ist versichert
  • Fest eingebaute Kamera ist versichert
  • abnehmbare Kamera, Smartphone, Tablet Ladegeräte und Ersatzakkus sind versichert
  • Transportschäden sind versichert
  • Diebstahl aus Kraftfahrzeugen ist versichert

Die Prämie versteht sich inkl. 19% gesetzlicher Versicherungssteuer. Drohnen Vollkasko Versicherungsschutz besteht ab gewünschtem Versicherungsbeginn.


Informationen zu den Tarifen anzeigen

Was ist bei der privaten Drohnen Kaskoversicherung versichert?

Drohnen sind bis zu der im Versicherungsschein genannten Versicherungssumme mitversichert, sofern diese:

  • als Freizeit-, Sportgerät ferngesteuert und unbemannt geflogen werden;
  • ein Abfluggewicht von 25 kg nicht überschreiten und
  • über ein Sicherheitssystem mit Coming Home / Failsafe-Funktion (automatische Rückkehr an die Startposition oder automatisches Landen) bei Signalverlust, Störsignalen und / oder niedriger Batterieleistung verfügen.
  • Sofern in der Versicherungssumme enthalten, gelten im Tarif „basis“ auch die Fernsteuerung und die fest eingebaute Kamera als versicher. Im Tarif „premium“ darüber hinaus zusätzlich , Ladegeräte, Ersatz- und Wechselakkus, abnehmbare Kameras, Messgeräte und Anbauteile mitversichert.
  • Steuergeräte, wie zum Beispiel Touchpads, sind nur im Tarif „premium“ und nur während des Gebrauchs als Fernsteuerung in Verbindung mit dem Flugobjekt mitversichert, sofern seitens des Herstellers dazu zugelassen. Lack-, Kratz- und Schrammschäden, Glasbruch und sonstige Bruchschäden an diesen Geräten sowie innere Betriebsschäden bleiben ausgeschlossen.

Versicherte und nicht versicherte Gefahren und Schäden

Es besteht Versicherungsschutz für Anprall, Bodenstürze und Bruchschäden, sowie für Bedienungsfehler, vorsätzliche Beschädigung durch Dritte und Konstruktions- und Materialfehler nach Ablauf der Gewährleistungsfrist.

Im Tarif „premium“ besteht auch Versicherungsschutz während der Transporte in Kraftfahrzeugen und sonstigen Beförderungsmitteln im unmittelbaren Gewahrsam durch den Versicherungsnehmer oder einen seiner Repräsentanten.

Vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind Schäden:

  • durch unmittelbare oder mittelbare Witterungseinflüsse einschließlich Windstärken über 4 Beaufort hinaus (ab 29 km/h Windgeschwindigkeit), Graupel und Hagel;
  • durch nicht fachgerechtes Zusammen- oder Einbauen, durch unsachgemäße Reparaturen / Eingriffe nicht autorisierter Dritter, unsachgemäße, nicht bestimmungsgemäße oder ungewöhnliche – insbesondere nicht den Herstellervorgaben entsprechende – Verwendung oder Reinigung des Geräts;
  • An oder durch Software oder Datenträger, durch Computerviren, Programmierungs- oder Softwarefehler;
  • durch Alterung, Leistungsverlust und sonstige innere Schäden an Batterien und Akkus;
  • durch unmittelbare und mittelbare Sachfolgeschäden und reine Vermögensschäden, einschließlich Vertragsstrafen im gewerblichen Bereich; Für die der Hersteller oder der Lieferant gesetzlich oder vertraglich haftet (zum Beispiel nach Gewährleistungs- oder Garantiebestimmungen);
  • durch Betrieb eines versicherten Flugobjektes, obwohl dessen Reparaturbedürftigkeit oder Fluguntüchtigkeit dem Versicherungsnehmer oder seinen Repräsentanten bekannt war oder hätte bekannt sein müssen;
  • durch den Betrieb eines versicherten Flugobjektes außerhalb der vom Hersteller vorgeschriebenen wesentlichen Flugparameter, zum Beispiel zu Windgeschwindigkeit, Radius, Flugzeit und Nutzlast;
  • aus der Nichteinhaltung von Wartungs- und Pflegevorschriften des Herstellers;
  • aus einer mangelhaften Verladeweise und / oder Verpackung bei Transporten;
  • aus der Beteiligung an Wettbewerben und sonstigen Veranstaltungen, sofern deren Zweck oder Teilzweck darin besteht, eigene oder fremde Flugobjekte zu beschädigen oder zu zerstören oder bei denen eine Beschädigung oder Zerstörung billigend in Kauf genommen wird;
  • durch Verstöße gegen Gesetze und sonstige öffentlich-rechtliche Vorschriften aller Art;
  • durch Flüge und Einsätze in behördlicherseits gesperrten Lufträumen;
  • durch Vermietung oder Verleih oder sonstige entgeltliche oder unentgeltliche Überlassung der versicherten Sachen an Dritte, soweit es sich nicht um Repräsentanten des Versicherungsnehmers handelt;
  • durch Abhandenkommen demontierbarer Kameras oder sonstiger abnehmbarer und nicht fest verbauter Zusatzausrüstung während des Flugbetriebs;
  • an selbst angefertigten Flugdrohnen, Anbaugeräten und Zubehör, an Bausätzen und sonstigen Eigenbauten, soweit dies nicht im Antrag besonders angezeigt und im Versicherungsschein besonders vereinbart wurde;
  • durch Terror.
    Terrorakte sind jegliche Handlungen von Personen oder Personengruppen zur Erreichung politischer, religiöser, ethnischer oder ideologischer Ziele, die geeignet sind, Angst oder Schrecken in der Bevölkerung zu verbreiten und dadurch auf eine Regierung oder staatliche Einrichtungen Einfluss zu nehmen;
  • wenn der Versicherungsnehmer bzw. sein Mitarbeiter den Schaden vorsätzlich herbeigeführt hat.

Versicherungsort

Es gilt je nach Tarif europa-, oder weltweiter Versicherungsschutz.

Sofern im jeweiligen Land eine Aufstiegserlaubnis oder sonstige rechtliche Vorgaben Voraussetzungen für den Flugbetrieb sind, so ist die Einhaltung dieser Vorschriften auch zwingende Voraussetzung für den Versicherungsschutz.

Wartezeit

Der Versicherungsschutz beginnt zu dem im Versicherungsschein angegebenen Zeitpunkt nach rechtzeitiger Zahlung der Prämie sowie nach Ablauf einer Wartezeit von 30 Tagen ab Versicherungsbeginn.

Umfang der Entschädigung

Im Falle eines Totalschadens innerhalb der ersten 12 Monate nach Neuanschaffung wird der Neuwert ersetzt.

Ab einem Alter von einem Jahr werden folgende Abzüge vom Neuwert vorgenommen:

  • älter 1 bis 2 Jahre 20 %
  • älter 2 bis 3 Jahre 30 %
  • älter 3 bis 4 Jahre 40 %
  • älter 4 bis 5 Jahre 60 %
  • älter 5 Jahre 75 %

Sollten keine Anschaffungsrechnungen vorgelegt oder das Alter des Gegenstandes nicht in anderer geeigneter Form nachgewiesen werden können, so werden grundsätzlich 75 % in Abzug gebracht.

Im Teilschadenfall werden alle für die Wiederherstellung des früheren Zustandes notwendigen Materialkosten erstattet. Soweit die Wiederherstellung/Reparatur über Fachgeschäfte und/oder Fachbetriebe erfolgt, so werden außerdem die nachgewiesenen Arbeitskosten innerhalb fester Stundensätze und Obergrenzen ersetzt.

Selbstbehalt

Es gilt ein genereller Selbstbehalt von 100€ je Schadenfall. Bei Diebstahl aus Kraftfahrzeugen 20%, mindestens 250€.


1. Stammdaten des Antragsstellers

Anrede Herr Frau

2. Zu versicherndes Drohnenmodell


3. Angaben zu Vorschäden

Besteht aktuell oder bestand zuvor eine andere Kopter Kasko Versicherung? Ja Nein
Gab es in den letzten 5 Jahren Schäden durch Kopter, für die eine Versicherung aufkommen musste? Ja Nein
Ist in den letzten 5 Jahren ein Antrag von Ihnen auf eine Kaskoversicherung von einer Versicherungsgesellschaft abgelehnt worden? Ja Nein

4. Abschluss

Der Vertrag wird für einen Zeitraum von 12 Monaten abgeschlossen. Nach Ablauf verlängert er sich wiederkehrend jeweils um ein weiteres Jahr falls keine Kündigung erfolgt. Kündigungen können bis zu drei Monaten vor dem Ablauf des bestehenden Vertrages eingesendet werden und bedürfen der Schriftform. Der Versicherungsschutz beginnt mit dem Tag des Vertragsschlusses, sofern nicht ein späterer Zeitpunkt vereinbart wurde. Die Versicherung kann nicht rückwirkend (Rückwärtsversicherung) abgeschlossen werden. Bei unterjähriger Kündigung des Vertrages vor Ablauf des Versicherungsjahres oder bei unterjährigem Wegfall des versicherten Interesses erfolgt keine anteilige Rückerstattung der Versicherungsprämie. Die Regelungen des §§ 39 Abs. 2, 80 Abs. 2 VVG finden keine Anwendung.

SEPA-Lastschriftmandat

Gläubigeridentifikation: DE 21ZZZ00000180399
Mandatsreferenz: (wird von degenia AG nachgereicht)

Ich ermächtige die degenia AG, Zahlungen von meinem Konto mittels Lastschrift einzuziehen. Zugleich weise ich mein Kreditinstitut an, die von der degenia AG auf mein Konto gezogenen Lastschriften einzulösen.

Hinweis: Ich kann innerhalb von acht Wochen, beginnend mit dem Belastungsdatum, die Erstattung des belasteten Betrages verlangen.
Es gelten dabei die mit meinem Kreditinstitut vereinbarten Bedingungen.

Informationspflicht

Um Sie umfassend über die vertraglichen Details zu informieren haben wir im Folgenden alle relevanten, zustimmungspflichtigen Dokumente als PDF Download aufgeführt. Bitte lesen Sie diese Dokumente aufmerksam durch und bestätigen dies, durch die vorgesehene Schaltfläche in diesem Formular.


Aufgrund Ihrer angegebenen Vorschäden beziehungsweise Abweisungen können wir Ihnen leider zurzeit keine Kaskodeckung anbieten.
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