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Bei den Kosten Ihrer Kapitalanlage unterscheidet man zwischen umlagefähigen und nicht-umlagefähigen Kosten. Während Strom, Grundsteuer, Heizung und Co. auf den Mieter umgelegt werden können, gibt es lediglich zwei nicht-umlagefähige Kostenarten:
1. Die Instandhaltungsrücklage
Bei der Instandhaltungsrücklage handelt es sich um ein gemeinsames Konto, welches von sämtlichen Besitzern in einer Wohnanlage gefüllt wird. Sollten Aufwände am Haus entstehen, können ein neues Dach, frische Farbe oder Grünanlagen hierüber bezahlt werden. Als Grundlage lassen sich hierfür ungefähr 0,50€ pro Quadratmeter und Monat nennen.
2. Verwaltungsgebühr WEG
Die Verwaltungsgebühr WEG wird direkt an die Hausverwaltung abgeführt. Diese wird von der Eigentümergemeinschaft bestellt, um sich für Instandhaltung, Instandsetzung und Anliegen der Gemeinschaft einzusetzen. Ebenfalls verwaltet die Hausverwaltung gemeinsame Gelder (z.B. Instandhaltungsrücklage) und setzt die Hausordnung durch. Mit circa 25,00€ bis 35,00€ im Monat kann diese Gebühr als Steuervorteil genutzt werden.
Bei den Kosten Ihrer Kapitalanlage unterscheidet man zwischen umlagefähigen und nicht-umlagefähigen Kosten. Während Strom, Grundsteuer, Heizung und Co. auf den Mieter umgelegt werden können, gibt es lediglich zwei nicht-umlagefähige Kostenarten:
1. Die Instandhaltungsrücklage
Bei der Instandhaltungsrücklage handelt es sich um ein gemeinsames Konto, welches von sämtlichen Besitzern in einer Wohnanlage gefüllt wird. Sollten Aufwände am Haus entstehen, können ein neues Dach, frische Farbe oder Grünanlagen hierüber bezahlt werden. Als Grundlage lassen sich hierfür ungefähr 0,50€ pro Quadratmeter und Monat nennen.
2. Verwaltungsgebühr WEG
Die Verwaltungsgebühr WEG wird direkt an die Hausverwaltung abgeführt. Diese wird von der Eigentümergemeinschaft bestellt, um sich für Instandhaltung, Instandsetzung und Anliegen der Gemeinschaft einzusetzen. Ebenfalls verwaltet die Hausverwaltung gemeinsame Gelder (z.B. Instandhaltungsrücklage) und setzt die Hausordnung durch. Mit circa 25,00€ bis 35,00€ im Monat kann diese Gebühr als Steuervorteil genutzt werden.
Bei den Kosten Ihrer Kapitalanlage unterscheidet man zwischen umlagefähigen und nicht-umlagefähigen Kosten. Während Strom, Grundsteuer, Heizung und Co. auf den Mieter umgelegt werden können, gibt es lediglich zwei nicht-umlagefähige Kostenarten:
1. Die Instandhaltungsrücklage
Bei der Instandhaltungsrücklage handelt es sich um ein gemeinsames Konto, welches von sämtlichen Besitzern in einer Wohnanlage gefüllt wird. Sollten Aufwände am Haus entstehen, können ein neues Dach, frische Farbe oder Grünanlagen hierüber bezahlt werden. Als Grundlage lassen sich hierfür ungefähr 0,50€ pro Quadratmeter und Monat nennen.
2. Verwaltungsgebühr WEG
Die Verwaltungsgebühr WEG wird direkt an die Hausverwaltung abgeführt. Diese wird von der Eigentümergemeinschaft bestellt, um sich für Instandhaltung, Instandsetzung und Anliegen der Gemeinschaft einzusetzen. Ebenfalls verwaltet die Hausverwaltung gemeinsame Gelder (z.B. Instandhaltungsrücklage) und setzt die Hausordnung durch. Mit circa 25,00€ bis 35,00€ im Monat kann diese Gebühr als Steuervorteil genutzt werden.
Bei den Kosten Ihrer Kapitalanlage unterscheidet man zwischen umlagefähigen und nicht-umlagefähigen Kosten. Während Strom, Grundsteuer, Heizung und Co. auf den Mieter umgelegt werden können, gibt es lediglich zwei nicht-umlagefähige Kostenarten:
1. Die Instandhaltungsrücklage
Bei der Instandhaltungsrücklage handelt es sich um ein gemeinsames Konto, welches von sämtlichen Besitzern in einer Wohnanlage gefüllt wird. Sollten Aufwände am Haus entstehen, können ein neues Dach, frische Farbe oder Grünanlagen hierüber bezahlt werden. Als Grundlage lassen sich hierfür ungefähr 0,50€ pro Quadratmeter und Monat nennen.
2. Verwaltungsgebühr WEG
Die Verwaltungsgebühr WEG wird direkt an die Hausverwaltung abgeführt. Diese wird von der Eigentümergemeinschaft bestellt, um sich für Instandhaltung, Instandsetzung und Anliegen der Gemeinschaft einzusetzen. Ebenfalls verwaltet die Hausverwaltung gemeinsame Gelder (z.B. Instandhaltungsrücklage) und setzt die Hausordnung durch. Mit circa 25,00€ bis 35,00€ im Monat kann diese Gebühr als Steuervorteil genutzt werden.
Bei den Kosten Ihrer Kapitalanlage unterscheidet man zwischen umlagefähigen und nicht-umlagefähigen Kosten. Während Strom, Grundsteuer, Heizung und Co. auf den Mieter umgelegt werden können, gibt es lediglich zwei nicht-umlagefähige Kostenarten:
1. Die Instandhaltungsrücklage
Bei der Instandhaltungsrücklage handelt es sich um ein gemeinsames Konto, welches von sämtlichen Besitzern in einer Wohnanlage gefüllt wird. Sollten Aufwände am Haus entstehen, können ein neues Dach, frische Farbe oder Grünanlagen hierüber bezahlt werden. Als Grundlage lassen sich hierfür ungefähr 0,50€ pro Quadratmeter und Monat nennen.
2. Verwaltungsgebühr WEG
Die Verwaltungsgebühr WEG wird direkt an die Hausverwaltung abgeführt. Diese wird von der Eigentümergemeinschaft bestellt, um sich für Instandhaltung, Instandsetzung und Anliegen der Gemeinschaft einzusetzen. Ebenfalls verwaltet die Hausverwaltung gemeinsame Gelder (z.B. Instandhaltungsrücklage) und setzt die Hausordnung durch. Mit circa 25,00€ bis 35,00€ im Monat kann diese Gebühr als Steuervorteil genutzt werden.