ab 123,93 EUR
ab 100,00 EUR
ab 97,99 EUR
Für gewerbliche Drohnen Piloten mit Spezial Anforderungen
Egal, ob Sie Drohnen vermieten, ihre Drohne zu BOS Zwecken, in der Landwirtschaft oder zur Rehkitzrettung einsetzen: Wir haben für jeden dieser Anwendungsfälle spezielle Tarife für Ihren Drohnen Haftpflichtschutz
Was unsere Kunden über uns sagen
Neue Regelungen seit dem 15.06.2021
Im Juni 2021 wurde die EU-Durchführungsverordnung zum Thema Drohnen in deutsches Recht überführt. Es änderten sich nicht nur die Herstellungsvorschriften für Drohnen, sondern auch die Betriebsvorschriften. Drohnenpiloten müssen sich auf diese neue Regeln einstellen.
Die Pflicht einer Haftpflichtversicherung für die Drohne besteht dabei weiter. Hier ändert sich nichts. Mehr dazu...
Erfahrene Berater
Wir sind eine seit über 15 Jahre etablierte Versicherungsmakler Agentur, die sich zur Aufgabe gemacht hat,
gemeinsam mit renommierten Versicherungsunternehmen individuelle Policenkonzepte zu erarbeiten.
Als Exklusivpartner des Bundesverband Copter
Piloten e.V.
setzen wir uns für eine sinn- und verantwortungsvolle Regulierung des Luftverkehrs ein.
Unbeschwert Fliegen
Sollten Sie eine Drohne fliegen, egal ob zu privaten oder gewerblichen Zwecken: Eine Drohne (Quadrocopter, Octocopter, Multicopter, Kopter, UAV, Mikrokopter, Hexacopter) muss richtig versichert sein!
Seit 2005 besteht die gesetzliche Versicherungspflicht, für Betreiber von Flugmodellen und Drohnen einen entsprechenden Haftpflicht Versicherungsschutz abzuschließen. Mehr dazu...
Besonderheit: Privathaftpflichtversicherung
Durch die Gefährdungshaftung von Drohnenpiloten nach §106 LuftVZO, werden besondere Ansprüche an die benötigte Haftpflichtversicherung gestellt. Obwohl der „Einschluss“ einer Drohne in eine bestehende Privathaftpflichtversicherung machmal möglich ist, heißt das nicht, dass der Versicherer die hohen Anforderungen des Luftfahrtgesetztes wirklich erfüllt. Nicht jede Privathaftpflicht ist daher für Ihre Drohne geeignet. Mehr dazu...
Zur Absicherung gegen Schäden an der eigenen Drohne und Zubehör
Die Drohnen Kasko-Versicherung sichert Sie gegen Diebstahl, Flyaways sowie durch Fehlbedienung oder Unfälle verursachte Schäden an Ihrem Equipment ab. Sie enthält nicht die Drohnen Haftpflichtversicherung.
"Für mich als TV Reporter ist es sehr wichtig, dass ich immer die richtigen technischen Hilfsmittel habe, um eine Geschichte zu erzählen. [...] Deswegen ist es für mich sehr wichtig, dass auch meine fliegende Kamera so versichert ist, wie der Rest der Ausrüstung. Mit der Drohnen-Vollkasko von versichertedrohne.de geht das jetzt. Ausfälle gibt es nicht mehr."
"Wir freuen uns einen Partner gefunden zu haben, bei dem wir Kaskoschutz und Haftpflicht speziell für Drohnen aus einer Hand bekommen und gleichzeitig die Flexibilität erhalten allen unseren Kreativpartnern Drohnenaufnahmen zu ermöglichen."
"Als Unternehmen aus dem Golfbereich arbeiten wir ständig an innovativen Möglichkeiten für Firmenevents. Da können wir natürlich keine Risiken eingehen. Durch die Beratung von versichertedrohne.de fühlen wir uns wirklich sehr gut aufgestellt was die Sicherheit betrifft."
Wir sind per Gesetz verpflichtet, Ihnen mitzuteilen, dass wir als Versicherungsmakler agieren.
Sämtliche Erstinformationen finden Sie hier oder können im Downloadbereich als PDF heruntergeladen werden.
Ebenfalls möchten wir Sie gerne produktorientiert beraten, hierfür stellen wir Ihnen folgende Möglichkeiten zur Verfügung:
Sollten Sie vor oder während des Buchungsprozesses Fragen haben, kontaktieren Sie uns bitte.
ab 77,11 €
ab 67,95 €
ab 49,99 €
ab 32,76
€
Muss eine Drohne überhaupt versichert werden?
Egal ob Sie Ihre Drohne privat oder gewerblich nutzen: Seit Einführung der Drohnen Versicherungspflicht im Jahre 2005, muss eine Drohne, ein Multicopter oder ein Quadrocopter haftpflicht versichert sein.
Immer mehr Drohnen, in der Fachsprache „unbemannte Luftfahrtsysteme" (UAV = unmanned aerial vehicles) genannt, sind im Luftraum unterwegs.
Jeder Halter einer Drohne haftet nach dem Luftverkehrsgesetz für Personen- und Sachschäden, die durch den Betrieb entstanden sind, also für einen Unfall bzw. den Schaden.
Egal welchen Typ Drohne (Quadrocopter, Octocopter, Multicopter, Kopter, UAV, Mikrocopter, Hexacopter) Sie sich also gerade gekauft haben, Sie müssen diese auch entsprechend versichern.
Wie kann ich Drohnen versichern?
Es gibt 3 verschiedene Möglichkeiten, Ihre Drohne zu versichern. Sobald Sie mit Ihrer Drohne jedoch Bild- oder Videomaterial aufnehmen und dieses veröffentlichen, bleibt nur Möglichkeit No 3:
Nun sollten Sie vor Abschluss Ihrer Drohnen Versicherung noch zwischen den Bereichen Haftpflicht und Kasko unterscheiden:
Eine Haftpflichtversicherung ist immer für den Schaden (an Personen
oder Gegenständen) eines Dritten und eine Kaskoversicherung
immer für den Schaden am eigenen Wert, d.h. Drohne, Kamera, Equipment (Handy, Tablet,
FPV etc.) zuständig.
Eine Kasko ersetzt den Schaden an der Drohne selbst, welcher z.B. durch einen Unfall, FlY Away oder eine unfreiwillige Wasserlandung entstanden ist.
Was kosten unsere Drohnen Versicherungen?
Die jährlichen Basispreise unserer Drohnen Versicherungen sind im Folgenden beispielhaft erwähnt:
Wir sind Deutschlands Spezialisten auf dem Gebiet der Drohnen Luftfahrt Haftpflichtversicherung
Alle von uns angebotenen Drohnen-Versicherungen, d.h. die Luftfahrthaftpflicht Policen (vD-Tarif, R+V und HDI) sowie unser Privathaftpflichtkonzept mit Drohneneinschluss, entsprechen den strengen Anforderungen des Luftverkehrsgesetzes und beinhalten die speziellen Regelungen zur Gefährdungshaftung in der Luftfahrt.
Entscheiden Sie einfach, ob Sie: a) Ihre bestehende Privathaftpflichtversicherung in unseren PHV-Tarif mit Drohnen Einschluss wechseln möchten (ab EUR 32,76 brutto) oder b) Ihre bestehende PHV beibehalten und eine zusätzliche Luftfahrthaftpflichtversicherung abschließen möchten (ab EUR 49,99 brutto).
Zudem sollten Sie entscheiden, ob Sie Ihre Drohne privat oder gewerblich nutzen wollen. Bei
gewerblicher Nutzung ist ein Einschluss Ihrer Drohne in Ihre Privathaftpflicht-Police nicht
möglich und Sie können nur zwischen unseren Luftfahrthaftpflicht Policen vD-Tarif, R+V oder HDI wählen.
Zur Wahl stehen u.a. Policen mit attraktiven Zusatzoptionen wie BOS,
Landwirtschaftlicher
Nutzung oder Vermieterhaftpflicht.
Warum Sie beim Einschluss Ihrer Drohne in Ihre bestehende Privathaftpflicht ganz genau nachlesen sollten:
Eine Drohne mag zwar schnell gekauft sein, trotzdem ist sie ein Flugobjekt. Eine Drohne unterliegt dem Luftverkehrsgesetz und ist daher nach den gleichen strengen Regeln zu versichern, wie andere Flugobjekte, vom Segelflugzeug bis hin zum Airbus A380.
→ Eine reguläre Privathaftpflicht Versicherung unterliegt den Bedingungen und der Gesetzgebung der Allgemeinen (bzw. Besonderen) Haftpflichtbedingungen. Falls ein Unfall nicht ursächlich durch Sie selbst verursacht, sondern durch einen äußeren Umstand hervorgerufen wurde, so kann Ihre Privat Haftpflichtversicherung die Schadensübernahme ablehnen. Ein äußerer Umstand kann z.B. eine Windböe oder ein technischer Defekt sein, den Sie nicht selbst verursacht haben. Nach dem Luftverkehrsgesetz muss die benötigte Haftpflichtversicherung einen solchen Schaden aber auf jeden Fall übernehmen. Ihre Privathaftpflicht sollte also eindeutig den Begriff der "Gefährdungshaftung" beinhalten.
→ Um Ihnen eine sichere und zugleich kostengünstige Lösung zur Versicherung Ihrer Drohne anbieten zu können, bieten wir Ihnen daher eine spezielle von uns genau geprüfte Privathaftpflicht Versicherung an, die Ihre Drohne mit einschließt. Diese beinhaltet speziell die vom Gesetzgeber geforderte Gefährdungshaftung. Das Versicherungsunternehmen hat - als eines der wenigen Unternehmen in Deutschland - die Zulassung der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin), um Luftfahrtversicherungen anzubieten. Falls Ihre bestehende Privathaftpflichtversicherung also nicht den hohen Anforderungen des Luftverkehrsgesetzes Rechnung trägt, dann könnte sich ein Wechsel in unseren PHV-Tarif mit Drohneneinschluss lohnen.
→ Alle auf dieser Seite angebotenen Versicherungs-Lösungen, egal ob spezielle "Drohnen Luftfahrt Haftpflicht" oder "Privat Haftpflichtversicherung mit Drohneneinschluss" entsprechen den Anforderungen des Luftverkehrsgesetzes. In der Praxis heißt das für Sie, dass unsere Privathaftpflicht mit Drohneneinschluss den Anforderungen des Luftverkehrsgesetzes entspricht. Das heißt, dass ein Schaden auch dann von der Versicherung übernommen wird, wenn nicht Sie selbst, sondern äußere Umstände (Windböen, technische Defekte, etc.) den Schaden verursacht haben.
Kurz: Ihre Flugdrohne, Ihr Multicopter oder Quadrocopter ist bei uns richtig versichert!
In Deutschland und Europa ist eine Haftpflicht für Drohnen Pflicht! Das
Luftverkehrsgesetz schreibt hierzu in § 43, dass „der Halter eines
Luftfahrzeugs, verpflichtet ist….eine Haftpflichtversicherung….zu
unterhalten". Egal ob die Drohne nur privat oder auch gewerblich genutzt
wird, eine Haftpflichtversicherung für Drohnen ist gesetzlich vorgeschrieben. Dies
gilt für Drohnen also genauso wie für alle anderen Fluggeräte.
Eine Drohnen Kaskoversicherung ist nicht gesetzlich vorgeschrieben, kann aber in
vielen Fällen sehr sinnvoll sein.
Eine Leitpfad zu der für Sie passenden Drohnen Versicherung
finden Sie hier.
Eine Drohnen Versicherung ist für alle Drohnen vorgeschrieben.
Für alle Flüge, egal ob private oder gewerbliche Nutzung, egal welches
Gewicht, egal ob die Drohne im Innenbereich, auf einer Wiese oder
auch innerhalb oder außerhalb von Modellflugplätzen geflogen wird.
Ein Pilot sollte eine Drohne nur dann fliegen, wenn diese auch
versichert ist!
Jein! Manche private Haftpflichtversicherungen schließen
Flugmodelle in ihre Versicherungsbedingungen mit ein. Eine Drohne ist aber
nicht immer ein Flugmodell, sondern oft ein UAV. Darüber hinaus ist
eine Drohne auf jeden Fall ein Luftfahrzeug, bzw. Fluggerät. Für
Luftfahrzeuge und Fluggeräte ist vom Gesetzgeber eine sogenannte Halterhaftpflicht
vorgeschrieben. Das bedeutet, dass sich die Drohnen Versicherung
auf den Halter der Drohne bezieht und nicht auf den Piloten, der die Drohne tatsächlich fliegt. Alle
Drohen Piloten, welche mit dem Einverständnis des Halters
fliegen sind daher über den Halter und dessen Drohnen
Haftpflichtversicherung versichert.
Eine private Haftpflichtversicherung versichert jedoch immer nur Personen, die
mit dem Inhaber der Versicherung unter einem Dach leben. Eine
private Haftpflichtversicherung entspricht also nicht den Vorgaben
des Gesetzgebers an eine Drohnen Versicherung. Unter
Umständen ist daher nicht jeder Pilot der Drohne versichert.
Dennoch gibt es einige wenige private Haftpflichtversicherungen
welche die Nutzung von Drohnen gesetzeskonform mit einschließen.
Wir bieten Ihnen bei uns eine solche Drohnen Versicherung mit Privathaftpflicht an. Diese haben wir auf die
besonderen Anforderungen der Luftfahrt-Gesetzgebung an eine Drohnen
Versicherung überprüft. Unsere Drohnen Versicherung inkl. Privathaftpflicht ist eine sehr günstige
Möglichkeit, um Ihre Drohne zu versichern. Bedenken Sie jedoch, dass unsere Drohnen Versicherung mit Privathaftpflicht nur für die private
Nutzung der Drohne verwendet werden kann. Eine gewerbliche Drohnen Nutzung ist in diesem Tarif ausgeschlossen.
In jedem Fall raten wir allen Piloten - welche lediglich eine Privathaftpflicht besitzen - Flüge mit einer Drohne
zu unterlassen, bevor die Versicherungsbedingungen Ihrer Police nicht genauestens überprüft worden sind. Gerne helfen wir Ihnen
bei einer solchen Überprüfung und können Sie im Bedarfsfall beim Wechsel Ihrer Privat Haftpflichversicherung unterstützen.
Das ist sehr unterschiedlich und nicht allgemein zu beantworten.
Die Haftpflicht für Drohnen ist im privaten Bereich bereits ab 32,76 Euro
möglich. Es handelt sich hier um eine private
Haftpflichtversicherung für Drohnen.
Wir empfehlen Ihnen eine reine Drohnen Versicherung nach
Luftfahrtvorgaben, welche die Gefährdungshaftung, Halterhaftpflicht
und internationales Luftfahrtzertifikat mit Angabe von
Sonderziehungsrechten mit einschließt. Diese beginnt für die
private Nutzung von Drohnen bei 67,95 Euro im Jahr. Je nach
Versicherungsunternehmen, Tarif, Deckungssumme - z.B. 1,5 Mio
Euro, 3 Mio Euro, 5 Mio Euro, 20 Mio Euro, 50 Mio Euro - und Geltungsbereich ergeben sich
dann unterschiedliche Preise. Bei der privaten Nutzung ist in unserem vD-Tarif die weltweite Abdeckung (ohne USA und Kanada) bereits miteingeschlossen.
Für gewerblich genutzte Drohnen bieten wir gewerbliche
Drohnen Versicherungen an. Je nach Tarif und
Versicherungsunternehmen beginnt der Beitrag bei 97,99 Euro
netto im Jahr.
Nutzen Sie in jedem Fall den von uns angebotenen Vergleich der
verschiedenen Angebote. So finden Sie das optimale
Angebot für Ihre Flüge.
Es gibt private und gewerbliche Drohnen Versicherungen. Dies gilt
sowohl für die Haftpflicht, als auch für die Drohnen Kaskoversicherung.
Natürlich gibt es entsprechend verschiedene
Versicherungsunternehmen und je nach ausgewähltem Tarif unterschiedliche
Deckungssummen und Einsatzgebiete zum Betrieb von Drohnen.
Genutzte Drohnen lassen sich bei uns nicht nur in Europa, sondern
auch weltweit versichern. US Gebiete und Kanada sind allerdings
nicht inklusive mitversichert.
Unser Versicherungsassistent hilft Ihnen hier weiter und bietet für
einen optimalen Vergleich, je nach Anforderung Ihrer Drohnen
Flüge.
Dies kommt ganz auf Ihren Anwendungsfall an.
Generell raten wir zu der Wahl einer echten Luftfahrt Drohnen
Haftpflichtversicherung mit ausreichend hoher Deckungssumme.
Diese sollte mindestens 1,5 Mio Euro betragen. 3 Mio Euro sind oftmals
sogar noch eher angeraten. Je nachdem ob Sie privat oder im
gewerblichen Bereich mit der Drohne fliegen, haben wir
unterschiedliche Empfehlungen für Sie. Wir haben für alle
Anwendungsfälle die passenden Drohnen Versicherungen, unser
Versicherungsassistent hilft Ihnen beim Vergleich einfach und
schnell und führt Sie zu für Sie besten Versicherung für Ihre
Drohne.
Eine günstige Drohnen Versicherungen bekommen Sie bei privaten
Haftpflichtversicherungen, welche zusätzlich Flugmodelle mit
einschließen. Eine solche sehr günstige Drohnen Versicherung inkl. Privathaftpflicht bieten wir Ihnen hier an.
Wir müssen aber deutlich darauf hinweisen, dass bei dieser Lösung
der Schutz der Drohnenversicherung nicht ausreichen sein kann,
da nicht jede Privathaftpflicht den Piloten ausreichend
Versicherungsschutz für Flüge mir Drohnen gewährt. Dies liegt an
den gesetzlichen Vorgaben zur Halterhaftpflicht und der Anforderung
an die Versicherungen.
In jedem Fall lohnt ein Vergleich der verschiedenen Drohnen
Versicherungen, mit Geltungsbereich, Deckungssumme in Mio Euro
und die Berücksichtigung der beabsichtigen Drohnen Anzahl für
Ihre Flüge.
Ganz einfach: Weil Sie müssen. Sie dürfen in Deutschland nicht
einfach eine Drohne kaufen, auspacken und fliegen lassen, da Ihre
Drohne (Quadrocopter, Multicopter, etc.) laut § 43 Abs. 2
Luftverkehrsgesetz (LuftVG) schon vor dem Erstflug
haftpflichtversichert sein muss. Das gilt übrigens auch in Österreich
und in der Schweiz. Das heißt, dass Sie dafür Sorge zu tragen
haben, dass Ihre Drohne haftpflichtversichert ist.
Stellen Sie daher
sicher, dass ihre Privat Haftpflichtversicherung Ihre Drohne nach
den Vorgaben des Luftverkehrsgesetztes “mitversichert”. Dies ist derzeit bei
nur wenigen Privathaftpflichtversicherungen der Fall. Um auf
Nummer sicher zu gehen, raten wir dringend dazu, die
Versicherungsbedingungen Ihres PHV Tarifs genau zu studieren und explizit nach
dem Begriff der "Gefährdungshaftung" zu suchen, da es sonst
diverse Deckungslücken gibt.
Alternativ entscheiden Sie sich
bequem für eine unserer Drohnen Luftfahrt-
Haftpflichtversicherungen oder unsere geprüfte und ebenfalls sehr
preisgünstige Privat Haftpflichtversicherung mit
Drohneneinschluss. Passende Tarife finden Sie hier.
Eine Haftpflichtversicherung für Drohnen ist die Versicherung, die Sie laut Gesetz abschließen
müssen. Versichert sind Schäden an fremdem Eigentum, sog.
Sachschäden, sowie Personenschäden, z.B. wenn Ihre Drohne
eine Person verletzt.
Die Drohnen Kaskoversicherung ist die Versicherung,
die Sie abschließen können. Hier versichern Sie Ihre Drohne gegen
Schäden, z.B. wenn es zu einem Absturz kommt. Die Drohnen
Kaskoversicherung macht dann Sinn, wenn Ihr Kopter oder Ihr
Zusatzequipment besonders hochwertig und die
Wiederbeschaffung teuer ist. Weitere Infos zu den Unterschieden
finden Sie hier.
(1) Privat vs. Gewerblich: Zuerst einmal müssen Sie sich fragen,
ob Sie Ihrer Drohne privat oder gewerblich nutzen. Wenn Sie z.B.
Filmaufnahmen oder Servicedienstleistungen für Dritte anbieten, so
ist die Nutzung Ihrer Drohne gewerblicher Natur. Sie sollten sich
dann für eine gewerbliche Drohnen Versicherung
entscheiden. Haben Sie jedoch Ihre Drohne
nur “zu Freizeitzwecken” gekauft, so ist die Nutzung Ihrer Drohne
privater Natur. Private Tarife finden Sie hier.
ACHTUNG: Aufpassen müssen Sie, wenn Sie sich mit einem
Privat-Tarif versichert haben, und z.B. Luftaufnahmen mit Ihrer
Drohne machen und diese dann ins Internet stellen. Rein rechtlich
gesehen, handeln Sie dann bereits gewerblich, da Sie z.B. durch
die Teilnahme beim Youtube-Partnerprogramm Geld verdienen
könnten, wann immer sich jemand Ihre Drohnen-Videos ansieht.
Ebenso könnten Sie durch das Einstellen von selbst erstellten
Luftbildern auf einer privaten Webseite durch das Einbinden von
Werbebannern (z.B. Google Adsense) Geld verdienen. In diesem
Fall ist die Nutzung Ihrer Drohne dann gewerblicher Natur,
selbst dann, wenn Sie Ihre Aufnahmen vollkommen kostenlos für
jedermann anbieten.
(2) Deckungssumme: Knapp 1 Mio. Euro Mindest-
Deckungssumme sind für die Drohnen Versicherung laut der
gesetzlichen Vorgaben vorgeschrieben. Bei uns können Sie wahlweise verschiedene Deckungssummen wählen - bei unserem PHV Tarif mit Drohnen Einschluss sogar 20 Mio oder 50 Mio Euro. Je mehr
“Sicherheit” Sie persönlich bevorzugen, umso höher sollte die
Deckungssumme sein.
(3) Anzahl der Drohnen: Wieviele Drohnen besitzen Sie? Wieviele sind gleichzeitig in der Luft? Je nach
Wahl des Leistungsumfangs Ihrer Police sind
bei uns unendlich viele Drohnen mit einer Police versichert. Jedoch
dürfen Sie bei uns 1 Drohne bis maximal 5 Drohnen (Quadrocopter,
Multicopter, Hexacopter, etc.) gleichzeitig in der Luft haben.
(4) Wieviele Piloten: Die Anzahl der Piloten ist bei unseren
Luftfahrt-Haftpflicht Policen unbegrenzt. Es ist egal, ob Sie, Ihre
Frau, Freunde oder Dritte Ihre Drohne fliegen, Ihre Drohne ist
immer versichert (Ausnahme: Unser PHV-Tarif mit
Drohneneinschluss versichert nur Piloten, die dem versicherten
Haushalt angehören). Entscheiden Sie sich für eine Drohnen
Versicherung von versichertedrohne.de, so ist der
Flugspaß garantiert, nicht nur für Sie, sondern auch für Ihre
Angehörigen und Freunde. Sie erhalten so optimalen
Versicherungsschutz für Ihre Flüge.
(5) Selbstbeteiligung: Unsere vD-Tarife der privaten und gewerblichen
Drohnen Versicherung, kommen ohne
Selbstbeteiligung im Schadensfall aus. Im PHV-Tarif mit Drohnen Einschluss: Wahl der
Selbstbeteiligung je nach Höhe des Jahresbeitrages.
(6) Welche Länder: Fliegen Sie vornehmlich in Deutschland,
Österreich oder der Schweiz, so wählen Sie einen unserer
Standardtarife, welcher Ihnen europaweiten Versicherungsschutz
garantiert. Sollten Sie sich jedoch mit Ihrer Drohne auf Reisen
begeben wollen und darüber hinaus einen weltweiten Schutz (ohne
US Gebiete und Kanada) benötigen, so können Sie diesen einfach im gewerblichen vD-Tarif für 45 EUR im Jahr hinzubuchen. Im privaten vD-Tarif ist die weltweite Abdeckung (ohne USA und Kanada) bereits mit eingeschlossen. Die weltweite Option für Flüge mit
Drohnen ist bei der Drohnen Versicherung der HDI und R+V
möglich, im vD-Tarif für Privatpiloten sogar inklusive.
In unserem Drohnen Versicherungen Vergleich können Sie direkt erkennen, welche
Versicherung zu welcher Versicherungsgesellschaft gehört.
Generell bieten wir Tarife der R+V, des HDI und der
Degenia an. Mit unserem hauseigenen vD-Tarif bieten wir einen Tarif an, welcher perfekt auf die Anforderungen vieler Drohnenpiloten zugeschnitten ist. Diesen Tarif gibt es nur bei uns.
Wir bemühen uns, zusammen mit renommierten
Versicherungsunternehmen sichere, sinnvolle sowie günstige
Policenkonzepte zum Betrieb von Drohnen zu erarbeiten. Neben unserem Hauptangebot der
privaten, sowie gewerblichen Drohnenhaftpflichtversicherung im Rahmen unseres
vD-Tarifs, bieten wir unseren Kunden ebenfalls
die Möglichkeit an, Drohnen Versicherungen über den R+V, sowie
die HDI abzuschließen. Hinter der speziell geprüften
luftfahrttauglichen Privaten Haftpflichtversicherung mit Drohnen Einschluss steht ebenso ein
großes und bekanntes deutsches Versicherungsunternehmen.
Hinter unserem Angebot für die Drohnen Kaskoversicherung
steht im Privattarif die Degenia Versicherung und
im gewerblichen Tarif der HDI.
Auf versichertedrohne.de bieten wir Ihnen einen übersichtlichen
Vergleich, damit Sie die für Sie passende Drohnen Versicherung
finden.
Leider lauert der Teufel im Detail: Die meisten Privaten
Haftpflichtversicherungen, welche über eine sogenannte
Drohnenklausel Ihre Drohne "mitversichern", zahlen nämlich im
Schadensfall i.d.R. nur dann, wenn Sie selbst für den entstandenen
Schaden verantwortlich sind.
Ein Beispiel: Nehmen wir mal an, Sie lassen zusammen mit Ihrem
Kind Ihre Drohne auf Ihrem Privatgrundstück fliegen. Plötzlich
stolpert Ihr Kind, fällt hin und fängt an zu schreien. Sie sind kurz
abgelenkt, verziehen den Steuerknüppel der Steuerung Ihres
Quadrocopters und dieser stürzt auf das geparkte Auto Ihres
Nachbarn. Wer zahlt den entstandenen Schaden?
Nun, in diesem Fall wird Ihre private Haftpflicht mit
Drohneneinschluss wahrscheinlich den Schaden übernehmen, da
Sie hier den Schaden “ursächlich” verursacht haben. Doch wie sieht
es aus, wenn es gar nicht Ihre Schuld war, sondern Ihre Drohne
durch eine starke Windböe auf das Auto des Nachbarn gestürzt ist?
Ohne eine Versicherung mit Gefährdungshaftung zahlt Ihre private
Haftpflicht mit Drohneneinschluss den Schaden nur dann, wenn die
Police explizit die in der Luftfahrt vorgeschriebene
Gefährdungshaftung beinhaltet. Der Grund ist, dass hier eine
Besonderheit der privaten Haftpflicht zutragen kommt, das
sogenannte “Verursacherprinzip”: Im Fall “Windböe” sind Sie nicht
der Verursacher, sondern die Schuld für den Unfall ist auf
sogenannte “äußere Umstände”, nämlich die Windböe
zurückzuführen. In diesem Fall bleiben Sie auf dem Schaden
sitzen, da Sie durch die gesetzliche, mit der Drohne verbundene
Gefährdungshaftung, für JEGLICHE Schäden die durch die Drohne
verursacht werden, haftbar zu machen sind.
Und es gibt noch ein weiteres Problem: Wie weisen Sie Ihrer
Privat Haftpflichtversicherung ohne Gefährdungshaftung nach,
dass die Schuld tatsächlich bei Ihnen liegt und der Schaden eben
nicht auf “äußere Umstände” zurückzuführen ist? In der Praxis kann
sich im Schadensfall ihre Privat Haftpflichtversicherung mit
Drohneneinschluss fast immer rausreden und die Übernahme des
Schadens verweigern! Den Schaden am Auto Ihres Nachbarn
bekommen Sie sicher finanziell noch bezahlt, denken Sie jedoch
auch an mögliche Personenschäden: Hier können
Schadenssummen schnell auch 6-stellige Höhen erreichen. Bitte
überprüfen Sie daher die Police Ihrer bestehenden privaten
Haftpflichtversicherung genau, im Zweifelsfall lohnt sich der
Wechsel der PHV oder der Abschluss
einer speziellen Haftpflichtversicherung für Drohnen.
Sofern Sie sich für eine unserer Drohnen Versicherungen
entscheiden, bekommen Sie in JEDEM
Fall eine Police mit der gesetzlich vorgeschriebenen und sehr
wichtigen Halter-Haftpflicht. D.h. der Geschädigte bekommt den
Schaden auch dann bezahlt, wenn der Schaden auf einen “äußeren
Umstand”, wie im Beispiel oben, die Windböe zurückzuführen ist.
Auf versichertedrohne.de bieten wir Ihnen ausschließlich auf die
Luftfahrt zugeschnittene Drohnen Versicherungen an, da uns Ihre Sicherheit am
Herzen liegt und wir nicht möchten, dass Sie sich, nur um ein paar
Euro pro Jahr zu sparen, finanziell mit einer hohen
Schadensforderung aufs Glatteis begeben und eine
Versicherungspolice abschließen, welche im Schadensfall
möglicherweise nicht zahlen wird.
Sie haben sich eine neue Drohne gekauft oder ihre alte eingetauscht und möchten die neue Drohne nun zu Ihrer bestehenden Police hinzufügen? Kein Problem: Schreiben Sie uns eine kurze Email mit den Informationen um welche Drohne es sich handelt und schon sind Sie auch für Ihre neue Drohne versichert. Hier erfahren Sie wie es geht.
Ganz einfach: Kontaktieren Sie uns via Email, Telefon oder Chat auf versichertedrohne.de und wir kümmern uns um Ihren Schaden.
Die Bezahlung unserer Drohnen Versicherungen erfolgt jährlich, d.h. Sie können jede Ihrer auf versichertedrohne.de gebuchten Policen zum Ablauf einer Jahresfrist kündigen. Zudem haben Sie nach Abschluss der Police 14 Tage lang Zeit, um Ihren Kauf zu widerrufen. In diesem Fall erstatten wir Ihnen die komplette Prämie. Falls Sie Ihre Drohne bereits bei einem anderen Anbieter versichert haben, so können Sie zu uns wechseln, sofern der gewünschte Versicherungsbeginn maximal 3 Monate in der Zukunft liegt.
Die Verpflichtung zum Abschluss einer Drohnenversicherung besteht für jeden
Piloten einer Drohne. Sie ist also nicht vom Gewicht der Drohne abhängig, egal ob die Drohne unter 250 Gramm oder unter 5 kg wiegt.
Eine Drohne muss also auf jeden Fall versichert werden. Wir
empfehlen für die Haftpflichtversicherung von Drohnen eine
Deckungssumme von mindestens 1,5 Mio Euro, besser sogar 3 Mio Euro.
Die Versicherungspflicht zum Drohne fliegen ist also nicht vom
Startgewicht abhängig.
Die Verpflichtung zum Kenntnisnachweis bzw. Drohnenführerschein
ist bei Drohnen allerdings an das Startgewicht gekoppelt. So
braucht es zum Fliegen lassen einer Drohne unter 250 Gramm keinen
Drohnenführerschein. Alle Drohnen, die mehr als 250 Gramm wiegen, dürfen
allerdings nur mit Kompetenznachweis bzw. Fernpilotenzeugnis
geflogen wird. Hier haben wir eine Übersicht der aktuell gültigen
gesetzlichen Regelungen für Drohnen zusammengestellt. Dies gilt
übrigens sowohl für private Drohnen, als auch gewerbliche
Drohnen. Generell empfiehlt es sich, sich beim Thema Drohnen immer
wieder nach neuen gesetzlichen Regelungen zu
informieren, da sich die Drohnenverordnung in den letzten Jahren
immer wieder geändert hat. Eine Drohnenversicherung wurde
immer und durchgehend benötigt.
Falls wir Sie auch jetzt noch nicht überzeugen konnten oder Sie ganz spezielle Fragen haben, welche Sie auch nach dem Studium unserer Webseite nicht beantworten konnten, so schauen Sie einfach mal in unseren FAQ Bereich (hier geht es zur erweiterten FAQ). Wenn auch das noch nicht reicht, so schreiben Sie uns einfach Ihre konkrete Situation in den Chat rechts unten auf dieser Webseite oder schreiben Sie uns eine E-Mail oder rufen Sie uns an. Wir freuen uns, Sie mit Ihrem spezifischen Anliegen angemessen beraten zu dürfen.