In vielen Drohnenversicherung gibt es spezielle Zusatzoptionen für Risikogebiete. Doch was ist damit genau gemeint?
In vielen Ländern sind gewisse Bereiche des Landes für den Flug nicht per se freigegeben. Diese Gebiete sind als Risikogebiete definiert. Hier handelt es sich zum Beispiel um das Gebiet rund um Flughäfen und militärische Einrichtungen. Hier ist das Fliegen entweder komplett verboten oder kann nur mit einer speziellen Genehmigung durchgeführt werden.
Auch in Wohngebieten und über Industrie- und Business Parks ist der Flug aufgrund der vielen Menschen am Boden stark reglementiert und kann nur durch zertifizierte Piloten mit Genehmigungen erfolgen. Ein weiterer Bereich, der fast nicht beflogen werden darf, sind Naturschutzgebiete. Hier sollen vor allem Pflanzen und Wildtiere, die unter Schutz stehen, nicht in Gefahr gebracht werden.
Bevor Sie sich für den Flug in einem Risikogebiet entscheiden, sollten Sie mit Ihrer Drohnenversicherung den Versicherungsschutz klären. Je nach Tarif ist ein Flug hier nicht abgesichert, auch wenn Sie als Pilot die Anforderung für den Luftraum oder das Risikogebiet erfüllen.