Bei der Nutzung von Drohnen sowohl für den privaten als auch gewerblichen Gebrauch ist auf die Auswahl des Fluggebietes stets zu achten. Flugverbotszonen - sogenannte No-Fly Zones - sind auf jeden Fall zu vermeiden. Hier geht es vor allem um Flughäfen und kleine Flugplätze. Diese sind meistens für Drohnen in einem Umkreis von 1 bis 5 Kilometer gesperrt. So soll der Luftraum für Flugzeuge freigehalten werden. Auch in der Nähe von militärischen Anlagen und in vielen Naturschutzgebieten ist der Flug mit der Drohne verboten oder nur sehr eingeschränkt möglich.
Neben den No-Fly Zones gibt es zwei Arten von Luftraum, die für die Drohne nutzbar sind. Im offenen Luftraum ist die Nutzung ohne Genehmigung möglich. Im kontrollierten Luftraum muss vor dem Flug eine Genehmigung eingeholt werden.
Wichtig ist die Einhaltung dieser Regeln vor allem für den Versicherungsschutz. Hier ist es besonders wichtig, sich an die Regel zu halten, da sonst der Versicherungsschutz durch eine Drohnenversicherung entfällt. So kann es zu empfindlichen Schadensersatzforderungen bei einem Schadensfall kommen.