Die Deckungssumme im Rahmen einer Drohnenversicherung definiert die Höhe des Betrages, die durch die Versicherung bei einem Personen - und Materialschaden getragen wird. Wichtig ist, dass die Richtlinien für die Mindesthöhe der Versicherungssumme eingehalten werden. In der deutschen Verordnung zur Nutzung von Drohnen ist klar geregelt, dass die Summe mindestens 1 Million Euro betragen muss.
Wie hoch die Summe dann tatsächlich sein sollte, richtet sich nach der Art des Einsatzes. Bei privaten Flügen reicht meistens eine kleinere Deckung, bei gewerblicher Nutzung, vor allem wenn dies in Risikogebieten stattfindet, sollte eine höhere Summe angestrebt werden.
Je nach Tarif ist auch bei der Drohnenversicherung meistens eine Selbstbeteiligung festgelegt. Dies ist je nach Versicherer unterschiedlich geregelt. Wichtig ist auch, dass Verbote, wie der Flug in geschlossenem Luftraum, eingehalten werden. Hier würde die Versicherungssumme nicht greifen.