FAQs
Häufig gestellte Fragen
Häufig gestellte Fragen
Neben dem sowieso existierenden Schadenersatzanspruch in unbegrenzter Höhe, der im Fall der Fälle natürlich gegen den Halter der Drohne geltend gemacht werden kann, ist es schlichtweg verboten ohne Versicherung zu fliegen und somit strafbar.
Aber auch wenn man eine entsprechende Kopter Haftpflichtversicherung abgeschlossen hat, sollte man seine Police immer dabei haben, denn laut Paragraph 108 der Luftverkehrs-Zulassungs-Ordnung handelt man vorsätzlich oder fahrlässig, wenn man als Führer eines Luftfahrzeugs die Bestätigung einer entsprechenden Haftpflichtversicherung „beim Betrieb des Luftfahrzeugs“ nicht mit sich führt.
Disclaimer: Die obigen Antworten stellen keine Rechtsberatung dar und sind im Einzelfall individuell zu bewerten. Es handelt sich vielmehr um allgemeine Aussagen zu Fragen, die uns häufig gestellt werden.