FAQs

Häufig gestellte Fragen

Ist meine Drohne bei Ihnen versichert, wenn ich Sie im Wohngebiet fliege?

Nein! Das Fliegen mit einer Drohne in einem Wohngebiet ist laut der neuen Drohnen-Verordnung von 2017 verboten.

Im Wortlaut heißt es "Der Betrieb von unbemannten Luftfahrtsystemen und Flugmodellen ist verboten […] über Wohngrundstücken, wenn die Startmasse des Geräts mehr als 0,25 Kilogramms beträgt oder das Gerät oder seine Ausrüstung in der Lage sind, optische, akustische oder Funksignale zu empfangen, zu übertragen oder aufzuzeichnen, es sei denn, der durch den Betrieb über dem jeweiligen Wohngrundstück in seinen Rechten betroffene Eigentümer oder sonstige Nutzungsberechtigte hat dem Überflug ausdrücklich zugestimmt."

D.h. sofern Sie Ihre Drohne in einem Wohngebiet starten, ist dies gesetzeswidrig und daher nicht versichert.

Disclaimer: Die obigen Antworten stellen keine Rechtsberatung dar und sind im Einzelfall individuell zu bewerten. Es handelt sich vielmehr um allgemeine Aussagen zu Fragen, die uns häufig gestellt werden.
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