FAQs
Häufig gestellte Fragen
Häufig gestellte Fragen
Grundsätzlich ja, für „Unfälle“ die durch ein „Nichtverschulden“ eintreten, besteht Deckung über die Versicherung. Auch hier kann es im Einzelfall jedoch zu Abweichungen kommen, wenn z.B. den Drohnen-Piloten eine Mitschuld trifft.
Disclaimer: Die obigen Antworten stellen keine Rechtsberatung dar und sind im Einzelfall individuell zu bewerten. Es handelt sich vielmehr um allgemeine Aussagen zu Fragen, die uns häufig gestellt werden.