FAQs
Häufig gestellte Fragen
Häufig gestellte Fragen
Grundsätzlich in der Haftpflichtversicherung ja, sollte Ihnen die Kontrolle über die Drohne unverschuldet abhanden kommen bzw. sich der Copter „selbständig machen“ besteht Versicherungsschutz für eventuelle Schäden. Der Eigenschaden ist in der Drohnen Kaskoversicherung nur versichert, wenn die Drohne nach dem Flyaway wieder gefunden wurde.
Disclaimer: Die obigen Antworten stellen keine Rechtsberatung dar und sind im Einzelfall individuell zu bewerten. Es handelt sich vielmehr um allgemeine Aussagen zu Fragen, die uns häufig gestellt werden.