FAQs

Häufig gestellte Fragen

Darf ich meine Drohne Nachts oder im Dunkeln fliegen?

Das Fliegen mit der Drohne in der Nacht oder bei Dunkelheit stellt eine rechtliche Grauzone dar und sollte daher nur sehr zurückhaltend betrieben werden. Zulässig wäre es nur dann, wenn eine ausreichende Beleuchtung vorhanden ist, mit der Ihr Multicopter sicher gesteuert werden kann.

Außerdem müssen Sie dafür sorgen, dass Ihre Drohne die bei Dunkelheit für Luftfahrzeuge zu führenden Lichter besitzt. Eigenschaften, Position und Farbe dieser Lichter sind in der EU-Drohnenverordnung genau festgelegt.

Ausnahmen gibt es in den 3 Bundesländern Baden-Württemberg, Niedersachsen und Sachsen-Anhalt. Nachtflüge mit der eigenen Drohne sind hier generell verboten, außer Sie haben für Ihren Nachflug eine spezielle Einzelaufstiegserlaubnis bekommen.

Disclaimer: Die obigen Antworten stellen keine Rechtsberatung dar und sind im Einzelfall individuell zu bewerten. Es handelt sich vielmehr um allgemeine Aussagen zu Fragen, die uns häufig gestellt werden.
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