FAQs

Häufig gestellte Fragen

Darf meine Drohne auf meinem eigenen Grundstück fliegen?

Soweit niemand unnötig gefährdet oder unzumutbar belästigt wird, dürfen Sie mit Ihrem Multi- oder Quadrocopter auf und über Ihrem eigenen Grundstück fliegen wie Sie möchten. Falls Sie z.B. einen Garten haben auf Ihrem Privatgrundstück, so können Sie dort Ihre Drohne bedenkenlos fliegen lassen.

Beachten Sie jedoch Persönlichkeitsrechte Ihrer Nachbarn: Falls Sie durch Ihre Drohne eine erhabene Aussicht auf das Nachbarsgrundstück bekommen und sich dort Personen aufhalten, so dürfen Sie diese nicht einfach so filmen. Denken Sie immer an den Grundsatz "Recht am eigenen Bild".

Auch dann, wenn Sie Ihre Drohne ausschließlich auf bzw. über Ihrem eigenen Grundstück fliegen lassen, müssen Sie sich natürlich an geltendes Recht halten und zum Beispiel Flugverbotszonen beachten.

So müssen Sie im Rahmen der neuen Drohnen Verordnung zum Beispiel auch auf Ihrem eigenen Grundstück die bedingungslose Grenze einer Flughöhe von maximal 100 Meter einhalten: Auch dann, wenn Sie mit Ihrer Drohne oder Ihrem Quadrocopter über Ihrem eigenen Grundstück fliegen, brauchen Sie ab einer Höhe von 100 Metern eine speziell zu beantragende Erlaubnispflicht. Somit soll sichergestellt werden, dass im Luftraum für zivile Luftfahrzeuge keine Gefahr besteht. Vor allem in der Nähe von regionalen Flughäfen kam es diesbezüglich in der Vergangenheit immer wieder zu Zwischenfällen, die mit empfindlichen Bußgeldern für die verantwortlichen Modellflieger geahndet worden sind. Bei Missachtung des geltenden Rechtes machen Sie sich unter Umständen sogar strafbar!

Sie wohnen in unmittelbarer Nähe zu einer Kontrollzone von Flugplätzen? Auch in diesem Fall könnte für das Fliegen mit Ihrer Drohne über Ihrem eigenen Grundstück ein Flugverbot zu beachten sein. Erkundigen Sie sich immer über die örtlichen Gegebenheiten und die vor Ort zu wahrenden Mindestabstände, bevor Sie Ihre Drohne aufsteigen lassen.

Auch wenn Ihr Grundstück groß und weitläufig ist: Drohnen und Quadrocopter dürfen generell niemals außerhalb Sichtweite geflogen werden. Das gilt auch für eine Steuerung der Drohnen mittels FPV-Moduls.

Häufig fragen Piloten: „Darf meine Drohne beliebig schwer sein, wenn ich ausschließlich über meinem Grundstück fliege?“ Die Antwort auf diese Frage ist durch die neue Drohnen Verordnung auch in diesem Punkt klar und unmissverständlich: Wiegt Ihre Drohne bzw. Ihr Quadrocopter mehr als 5 kg benötigen Sie auch unterhalb der soeben erwähnten Grenze von 100 Meter eine offizielle Erlaubnispflicht, die es zu beantragen gilt!

Disclaimer: Die obigen Antworten stellen keine Rechtsberatung dar und sind im Einzelfall individuell zu bewerten. Es handelt sich vielmehr um allgemeine Aussagen zu Fragen, die uns häufig gestellt werden.
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