FAQs

Häufig gestellte Fragen

Wann brauche ich eine Aufstiegsgenehmigung für meine Drohne?

Eine Aufstiegsgenehmigung benötigt man im Freizeit- und Sportbereich, wenn eine Drohne (Multicopter, Quadrocopter, UAV, etc.) schwerer als 5 Kilogramm ist, wenn der nächste Flugplatz weniger als 1,5 Kilometer entfernt ist oder auf Flugplätzen..

Über die aktuellen Bestimmungen und gesetzlichen Regelungen, die mit der neuen Drohnen Verordnung aus dem Jahr 2017 in Kraft getreten sind, herrscht bei vielen Modellfliegern Unwissenheit und Unklarheit in Bezug auf eine erforderliche Aufstiegsgenehmigung.

Grundsätzlich gilt: Unabhängig vom Gewicht der Drohne darf das Modellfluggerät die maximal ohne Genehmigung zulässige Flughöhe von 100 Metern nicht überschreiten. Ab dieser Höhe ist eine Aufstiegsgenehmigung, die in der neuen Drohnen Verordnung auch gerne als Erlaubnispflicht bezeichnet wird, Pflicht! Generell gilt für Drohnen, die eine Höhe von 100 Metern nicht überschreiten aber trotzdem eine Kennzeichnungspflicht. Eine Aufstiegsgenehmigung in Form einer Erlaubnispflicht ist nur dann erforderlich, wenn die Drohne 5 Kilogramm oder mehr wiegt. Die meisten bekannten Hersteller wie DJI und Yuneec, die aktuell die größten Verkaufszahlen in Deutschland, Österreich und der Schweiz zu verbuchen haben, konzipieren ihre Multicopter bewusst so, dass eine Gewichtsgrenze von 5 kg nicht überschritten wird und eine Aufstiegsgenehmigung somit obsolet ist.

Über Bundes- oder Landesbehörden, in der Nähe von Flughäfen, über Industrieanlagen, Naturschutzgebieten und Menschenansammlung sowie über Einsatzorten der Polizei und Rettungskräften herrscht ein generelles Flugverbot für Drohnen, Quadrocopter und Modellflugzeuge. Wer hier mit seiner Drohne unterwegs sein möchte, benötigt ebenfalls eine Aufstiegsgenehmigung in Form einer behördlichen Sondergenehmigung, die bei den zuständigen Behörden eingeholt werden muss.

Hinweis: Bitte achten Sie darauf, dass Sie vor dem Flug mit einer Drohne, diese angemessen versichern.

Disclaimer: Die obigen Antworten stellen keine Rechtsberatung dar und sind im Einzelfall individuell zu bewerten. Es handelt sich vielmehr um allgemeine Aussagen zu Fragen, die uns häufig gestellt werden.
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