Häufig gestellte Fragen
Häufig gestellte Fragen
In unserer privaten Kasko Versicherung, die von der ARAG Versicherung angeboten wird, wird das versicherte Flugmodell bzw. Equipment nicht namentlich erwähnt. Dies hat zum Vorteil, dass Austauschgeräte nicht explizit nachgemeldet werden müssen.
Das Flugmodell (Kopter, Drohnen), das in diesen Verträgen versichert ist, findet man in den Bedingungen im Teil E: Allgemeine Versicherungsbedingungen für den Elektronik-Schutz (HSB Elektronik 2014) auf Seite 57 in § 6 Abs. c)
Die ARAG Versicherung bezeichnet Drohnen oder Kopter hier als Modellflugzeuge. Wir haben eine schriftliche Stellungnahme der ARAG Versicherung, dass Drohnen hier unter die Bezeichnung Modellflugzeuge fallen. D.h. Ihr Kopter ist nach Abschluss der privaten Drohnen Kaskoversicherung definitiv korrekt versichert.
Disclaimer: Die obigen Antworten stellen keine Rechtsberatung dar und sind im Einzelfall individuell zu bewerten. Es handelt sich vielmehr um allgemeine Aussagen zu Fragen, die uns häufig gestellt werden.