FAQs

Häufig gestellte Fragen

Drohnen Kasko: Ist ein Absturz ins Wasser (z.B. See) versichert?

Bei der Drohnen Kaskoversicherung sind Abstürze ins Wasser je nach Tarif mitversichert, solange nicht grob fahrlässig oder vorsätzlich gehandelt wird oder Abstürze ins Wasser tarifbedingt ausdrücklich ausgeschlossen sind.

Tarif HDI Drohnen Kaskoversicherung (Gewerbe): Abstürze über fließenden und stehenden Gewässern sind bedingungsgemäß mitversichert

Tarife Degenia-Drohnen Kaskoversicherung (privat & gewerblich): Abstürze über fließende und stehende Gewässer sind ausgeschlossen.

In der Gewerbe-Kasko ist es zwar immer hilfreich die beschädigte Drohne zur "Beweissicherung" aufzubewahren, im Einzelfall kann eine Schadensregulierung jedoch auch ohne die im Gewässer untergegangene Drohne erfolgen.

Hierbei kann unter Zuhilfenahme von GPS Daten oder Zeugen bewiesen werden, dass die Drohne tatsächlich in Gewässer abgestürzt und versunken ist. Wichtig ist hierbei, dass das Absturzgebiet per Gesetz oder Erlaubnis von betroffenen Piloten überflogen werden durfte.

Disclaimer: Die obigen Antworten stellen keine Rechtsberatung dar und sind im Einzelfall individuell zu bewerten. Es handelt sich vielmehr um allgemeine Aussagen zu Fragen, die uns häufig gestellt werden.
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