Alles zur neuen EU-Drohnenverordnung 2020
Zum 01. Juli 2020 wird die neue Drohnenverordnung aus Brüssel in Deutschland umgesetzt.
Bis jetzt sind leider noch nicht alle Details geklärt, nur so viel ist schon sicher:
- Drohnen werden je nach Gewicht in verschiedene Klassen C0 bis C4 eingeteilt
- Es gibt verschiedene Anwendungskategorien: Open, Specific und Certified
- In Open darf je nach Drohnenklasse in verschiedenen Unterkategorien A1 bis A3 geflogen werden. Hierzu muss der Pilot unterschiedliche Qualifikationen nachweisen und sich an Abstandsregeln halten
Die EU versucht, grob gesagt, schwere Drohnen weit von Menschen entfernt zu halten, während leichte Drohnen näher an Menschen heranfliegen dürfen.
Im Folgenden wollen wir unseren Kunden eine Übersicht des derzeitigen Standes geben. Dieser kann sich noch ändern und erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit.
Es gibt drei Kategorien: Offen, Speziell und Zulassungspflichtig, das heißt 3 Gefahrenkategorien
Open/Offen
Hier fliegen Drohnen der Kategorien C0 - C4 in unterschiedlichen Unterkategorien. Dies soll zu einer möglichst einheitlich niedrigen Gefährdungslage durch die unterschiedlich schweren Drohnen führen.
Generell gilt für Open:
- Drohne leichter als 25kg
- Flug nicht über Menschenansammlungen
- Flug innerhalb von Sichtweite bzw. mit Spotter bei FPV
- maximale Flughöhe 120m
- kein Material abwerfen oder gefährliche Gegenstände transportieren
- Mindestalter 16 Jahre (gilt nicht C0 u. Selbstbau <250g bzw. unter Aufsicht von Fernpiloten)
Gewichte der Drohnen
- C0: <250g
- C1: <900g
- C2: <4kg
- C3: <25kg
- C4: <25kg
Unterkategorien
A1, leichte Drohnen
- Drohnen: C0, C1, Selbstbau <250g (keine Bausätze)
- Überfliegen von Unbeteiligten erlaubt
- Überflug von Personen so kurz wie möglich halten
- Überflug Wohn-, Gewerbe-, Industriegebiete ist erlaubt
- Registrierung: C0 u. Selbstbau nur mit Kamera
- Registrierung: C1 immer
- Follow Me Modus maximal 50m
- Qualifikation C0 u. Selbstbau: Ausführliches Studium der Anleitung
- Qualifikation C1: Ausführliches Studium der Anleitung und Online-Lehrgang
A2, mittelschwere Drohnen nahe am Menschen
- Drohnen: C2
- Abstand zu Personen mind. 30m, mit Langsamflugmodus 5m
- kein Überflug von Unbeteiligten
- Überflug Wohn-, Gewerbe-, Industriegebiete: erlaubt
- Registrierung: immer
- Qualifikation: Ausführliches Studium der Anleitung und Fernpiloten Zeugnis
A3
- Drohnen: C3, C4 oder selbstgebaute Drohnen <25kg
- Abstand zu Personen so groß, dass keine Gefährdung entsteht
- Überflug Wohn-, Gewerbe-, Industriegebiete: 150m Abstand
- Registrierung: immer
- Qualifikation: Ausführliches Studium der Anleitung und Online-Lehrgang
Damit haben wir sicherlich die Regeln für die allermeisten Drohnenpiloten grob zusammengefasst. Besondere Anwender fliegen aber eventuell auch in einer der beiden anderen Kategorien:
Specific/Speziell
Falls Betrieb der Drohne nicht in Open oder Certified stattfindet, dann ist er Specific!
Hier sind bestimmt noch einige Änderungen und Erweiterungen zu erwarten. Immer mehr Anwendungskonzepte werden mit der Zeit zum Standardszenario werden, das von der Behörde genehmigt sein wird und dann unter Specific geflogen werden darf.
Generell gilt:
- Fernpilotenzeugnis notwenig
- Betriebsgenehmigung durch Behörde erforderlich! - Standardszenario
- Individuelle Risikobewertung
- Dauerhafte Betriebsgenehmigung
Certified/Zulassungspflichtig
Drohnen die eine Zulassung benötigen oder im Einsatz keinem Standardszenario zuzuordnen sind.
Generell gilt:
- Abmessung >3m
- Für die Beförderung mit Menschen konstruiert
- Zum Transport gefährlicher Güter Konstruiert